EU-Ökodesign-Verordnung nun rechtskräftig
Mit der Veröffentlichung der sogenannten Ökodesign-Verordnung im europäischen Amtsblatt ist es nun offiziell bestätigt: Mitte Juli 2024 tritt diese in Kraft. Sie ist eine Verordnung und wird daher unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam.
Doch Anspruch und Realisierbarkeit liegen hier sehr weit auseinander. Die Verordnung erscheint als ein bürokratisches Ungetüm einer EU-Administration, die alles regeln möchte, ohne sich jedoch festlegen zu können. In 80 Artikeln, die sich in 13 Kapitel gegliedert auf 53 Seiten erstrecken, wird versucht die Gestaltung von Produkten jeder Art in ein statisches Nachhaltigkeitsmuster zu pressen. Die Kommission will festlegen, welchen Leistungsanforderungen ein Produkt zu erfüllen hat, alle Produkte sollen einen digitalen Produktpass erhalten (welche genau und in welcher Reihenfolge muss aber noch festgelegt werden), es müssen umfangreiche Informations-, Offenlegungs– und Aufbewahrungsfristen erfüllt werden, bestimmte rücklaufenden Produkte dürfen nicht mehr vernichtet werden, öffentliche Aufträge sollen nur noch „umweltorientiert“ vergeben werden und weil man offensichtlich ahnt, dass alle diese weiteren Vorschriften vor allem kleine und mittelständische Unternehmen übermäßig belasten, sollen diese staatlich gefördert werden.
Alle, die sich in der Praxis mit Konzeption, Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von Produkten in der Praxis beschäftigen, wissen, dass dieser Vorgaben sich so nicht umsetzen lassen werden. Vielmehr wird der Versuch, die tatsächlichen und maßgeblichen Faktoren bei der Produktentwicklung, nämlich Bedarf, Angebot, Nachfrage, Nutzen und Herstellkosten außer Kraft zu setzen, wesentliche Grundlagen unserer Wirtschaftsordnung beschädigen.
Hinzu kommt die aktuell völlige Unbestimmtheit der Verordnung. In der jetzt veröffentlichen Verordnung gibt es keinen, wirklich inhaltlich belastbaren Kern. Dieser soll in sogenannten delegierten Rechtsakten nach und nach erlassen werden. Für wen dann was, wann, wie wirksam und verpflichtend wird bleibt vollkommen ungewiss und so wird den Unternehmen eine Unsicherheit aufgebürdet, die letztlich zu weiterer Stagnation führen wird.
Das berechtigte Anliegen, nachhaltigen Aspekte in der Produktgestaltung stärker zu berücksichtigen, wird so deskreditiert, da ein solcher Masterplan für die Gestaltung von Produkten unrealistisch ist und nur symbolpolitisch wirkt. Und er wird – falls er denn tatsächlich mit Leben gefüllt werden sollte – die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftraumes weiter reduzieren.
Wirksame Bemühungen zur Nachhaltigkeit können nur in realistischen und wirtschaftlich sinnvollen Perspektiven Erfolg haben!