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Digitaler Produktpass (3): Herausforderung Geschäftsmodell oder warum der digitale Produktpass Mehrwerte schaffen muss

Der zunehmende Bedarf an Datenaustausch ist weithin diskutiert worden. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Diensten, die privaten Nutzern (B2C) angeboten werden, und den Bedürfnissen kommerzieller Nutzer (B2B). Im B2C-Bereich haben sich dominierende Anbieter wie Facebook, LinkedIn und TikTok herausgebildet. Diese Plattformen bieten in erster Linie „kostenlose“ Dienste an, die durch die Nutzung persönlicher Daten für Werbung oder durch zusätzliche kostenpflichtige Dienste bezahlt werden.

In der B2B-Welt ist die Situation völlig anders. Die hier verwendeten Daten stellen in der Regel wertvolles Unternehmens-Know-how dar und haben einen erheblichen Wert für das Unternehmen. Zudem sind „industrielle“ Daten weit weniger einheitlich strukturiert als B2C-Daten. So kann schon die Art und Weise, wie Daten erfasst werden, geschütztes Wissen darstellen. Aber auch hier steigt der Bedarf an Datenaustausch, getrieben durch Faktoren wie Automatisierung, Nachhaltigkeit, Vorschriften u.v.m.

In der Regel bedeutet Datenaustausch Aufwand für den, der Daten bereitstellt und Nutzen für den, der Daten erhält. Zusammen mit dem geschilderten Umstand, dass im B2B-Bereich die Daten als solches einen erheblichen Wert für das Unternehmen darstellen ergibt sich also die Frage: Wie soll daraus ein funktionierendes Eco-System entstehen, in dem für alle Beteiligten Nutzen generiert wird?

Hierfür gibt es mehrere Ansätze, wie z. B.:

  • Verbesserung des Nutzens der hergestellten Produkte durch Daten. Produkte können sich selbst verwalten, zugehörige Dienstleistungen können angeboten werden und ihr Lebenszyklus kann verfolgt werden.
  • Steigerung der Effizienz in der Fertigung durch die Weitergabe notwendiger Daten für nachfolgende Prozesse, wodurch der Aufwand für die Datenbereitstellung entlang der Wertschöpfungskette reduziert wird.
  • Entwicklung von Systemlösungen, die Daten anderer Hersteller integrieren und so die Schaffung eigener, datengetriebener Geschäftsmodelle ermöglichen.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihres Geschäftsmodells mit digitalen Produktpässen und freuen uns auf Ihre Herausforderungen.
Nachhaltig, für Ihren Erfolg!

Digitaler Produktpass (2): Versus Product Storytelling

Digitale Produktpässe zielen darauf ab, den Wert von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu erhalten und eine vorzeitige Entwertung aufgrund von Wissensmangel zu verhindern. Die notwendigen Informationen basieren auf Daten, die während des gesamten Lebenszyklus des Produkts generiert werden. Dazu gehören Details darüber, wie ein Produkt aufgebaut ist, welche Materialien verwendet wurden und wie diese Materialien am besten wiederverwendet werden können, z. B. durch werterhaltendes Recycling. Das Sammeln und Weitergeben von Daten entlang der Wertschöpfungskette ist ein entscheidender Aspekt eines digitalen Produktpasses.

Unter Datenweitergabe versteht man in diesem Zusammenhang eine automatisierbare oder automatisierte Übertragung von Daten, die nahtlos in die Systeme der nachfolgenden Teilnehmer integriert und verarbeitet werden können. Der einfache elektronische Versand einer Word- oder PDF-Datei erfüllt dieses Kriterium nicht, da die Daten aus dem System des Absenders extrahiert und in das System des Empfängers wieder eingepflegt werden müssen. In diesem Fall ist zwar das Medium digitalisiert, nicht aber die Daten selbst.

Für eine solche automatisierungsfähige Weitergabe von Daten bedarf es bestimmter Voraussetzungen: Zunächst müssen die Objekte eindeutig gekennzeichnet sein. Das bedeutet man benötigt Idente (= eindeutige Kennzeichen) die konfliktfrei, über Unternehmensgrenzen hinweg, eingesetzt werden können. Hierzu gibt es einige Ansätze wie zum Beispiel UUID oder die von GS1 vergebenen Idente der GTIN, die bereits in breiter Anwendung zu finden sind. Weiterhin braucht man ein Datenmodell (also Attribute und Codes), welches die Objekte ausreichend beschreiben. Dabei ist es wichtig, dass die eingesetzten Daten für die nachfolgenden Nutzer verständlich sind. Das bedeutet, das Datenmodell muss zumindest allgemein bekannt, noch besser aber, standardisiert sein. Ein gemeinsames Protokoll, dass die Strukturierung der auszutauschenden Daten beschreibt, ist weiterhin wichtig, um so die Interpretation der ausgetauschten Dateien zu ermöglichen. Und schließlich benötigt man eine Infrastruktur, an der viele Netzwerkpunkte aktiv an dem Austausch der Daten teilnehmen können.

Um diese notwendigen Merkmale sicherstellen zu können, beschäftigen sich zahlreiche Initiativen und Projekte, wie z.B. Cirpass oder R-Cycle, mit der technischen Definition von digitalen Produktpässen.

Viele der heute als digitale Produktpässe präsentierten Lösungen genügen den beschriebenen Anforderungen nicht und sind eher dem Product Storytelling zuzuordnen. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. die Informationen ausschließlich auf Daten der eigenen Systeme beruhen und weder die Ergänzung bzw. Weitergabe der Daten vorgesehen ist. Diese trotzdem oft als „digitaler Produktpass“ bezeichneten Anwendungen bieten dem Endnutzer zwar umfassende Informationen über das Produkt, erfüllen aber weder die oben beschriebenen Anforderungen noch die aufkommenden regulatorischen Anforderungen.

Sie wollen mehr über den digitalen Produktpass erfahren und wie Sie dieses Werkzeug nutzen können?

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres digitalen Produktpasses und freuen uns auf Ihre Herausforderungen.
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Digitaler Produktpass (1): Warum Nachhaltigkeit und Daten Hand in Hand gehen

Oft wird im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit über die Erfordernisse eines erweiterten und besseren Datenaustausches gesprochen. Dies dokumentiert auch die Gesetzgebung der EU, wie z.B. in der sogenannten Ökodesign-Verordnung. Dort soll – neben Anforderungen an das nachhaltige Produktdesign – auch der digitale Produktpass für bestimmet Produktgruppen zwingend festgelegt werden.

Der Grund für diese Verbindung ist einfach: Viele Gegenstände verlieren ohne spezifische Informationen an Wert. So verlieren beispielsweise Kunstwerke oder Antiquitäten ohne Herkunftsnachweis automatisch an Wert, auch wenn sie noch so einzigartig und schön erscheinen mögen.

Bei der Kreislaufwirtschaft will man erreichen, dass der Wert der Produkte und eingesetzten Rohstoffe möglichst lange erhalten bleibt. Die Wahl des richtigen konstruktiven Aufbaus und passender Materialen sind hierfür die ersten Schritte. Genauso wichtig ist es aber auch, die Informationen über die Produkte zu dokumentieren und verfügbar zu machen. Diese ermöglichen dann eine effektive und werterhaltende Nutzung des Produkts, z.B. durch die Bereitstellungen von Informationen zum optimalen Gebrauch der Produkte, zu deren Reparatur oder auch zu deren richtigen Entsorgung.

Industrielle Produkte durchlaufen oftmals Wertschöpfungsketten mit zahlreichen Stationen. Daher müssen die Daten der Produkte auch entlang dieser Wertschöpfungskette weitergeben werden. Dies erfordert ein System, bei dem viele Akteure entlang des Wertschöpfungsprozesses ihre Daten einstellen und ergänzen können. Die Umsetzung in einem IT-System führt zum digitalen Produktpass.

Es gibt eine ganze Reihe von theoretischen Beschreibungen von Digitalen Produktpässen und inzwischen auch einige Ansätze zur praktischen Umsetzung. Die größte Herausforderung besteht bei der Bereitstellung und Aufbereitung der Daten sowie im Aufbau einer praktikablen Struktur zur Integration verschiedener Teilnehmer. Dieser – auch als Interoperabilität bezeichneter Aspekt – wird in der Umsetzung oft unterschätzt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Digitalen Produktpasses und freuen uns auf Ihre Herausforderungen.
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Von der THG-Bilanz zum CFP der Produkte

In der Regel beginnen Unternehmen mit der Ermittlung des CO2-Fußabdrucks der eigenen Organisation, der sogenannten THG-Bilanz. Diese ist gut umsetzbar, da die Grenzen der Betrachtung offensichtlich sind und sich die Emissionen nach Scope 1 und Scope 2 recht einfach an den Grenzen der Organisation ermitteln lassen. In einem weiteren Schritt wird dann oftmals begonnen die Emissionen nach Scope 3 zu ermitteln, in dem man Warengruppen mit spezifischen Emissionsfaktoren bildet. Diese ordnen einer bestimmten Produktgruppe CO2-Emissionen einer Messgröße (Menge, Gewicht, Einkaufswert etc.) zu und erlauben so eine realistische Abschätzung der durch das Unternehmen verursachten CO2-Emissionen.

Diese – für einen ersten Schritt überaus sinnvolle – Vorgehensweise erlaubt die Ermittlung von CO2-Emissionswerten, die für das Unternehmen als Ganzes gelten. Dies ist aber auf längere Sicht nicht ausreichend, da z.B. immer mehr Kunden spezifische Aussagen zu den von Ihnen bezogenen Produkten verlangen. Aber auch für die Optimierung von Prozessen und Produkten ist eine detaillierte Kenntnis über die Verwendung der eingesetzten Ressourcen zwingend notwendig, da Verbesserungen immer nur bezogen auf den konkreten Prozess bzw. das konkrete Produkte erzielt werden können. Daher ist sowohl für die Priorisierung von Maßnahmen als auch zur Messung des Erfolges die genaue Kenntnis einzelner Messgrößen notwendig.

Diese spezifische Zuordnung der Ressourcenverbräuche – die auch als Allokation bezeichnet wird – gelingt nur mit einem tiefen Verständnis der durchlaufenen Prozesse. Denn Grundlage für eine sachgerechte Allokation ist das Wissen darüber, wie die in Summe vom Unternehmen genutzten Ressourcen für die jeweiligen einzelnen Produkte bzw. Prozesse aufgewandt werden. Am Ende entsteht ein Bild, wie die Ressourcenströme durch das Unternehmen laufen und in den Produkten verarbeitet wieder austreten.

Wir unterstützen Sie bei der Allokation Ihrer Ressourcenverbräuche und helfen Ihnen diese planvoll zu optimieren.
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EU-Ökodesign-Verordnung nun rechtskräftig

Mit der Veröffentlichung der sogenannten Ökodesign-Verordnung im europäischen Amtsblatt ist es nun offiziell bestätigt: Mitte Juli 2024 tritt diese in Kraft. Sie ist eine Verordnung und wird daher unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam.

Doch Anspruch und Realisierbarkeit liegen hier sehr weit auseinander. Die Verordnung erscheint als ein bürokratisches Ungetüm einer EU-Administration, die alles regeln möchte, ohne sich jedoch festlegen zu können. In 80 Artikeln, die sich in 13 Kapitel gegliedert auf 53 Seiten erstrecken, wird versucht die Gestaltung von Produkten jeder Art in ein statisches Nachhaltigkeitsmuster zu pressen. Die Kommission will festlegen, welchen Leistungsanforderungen ein Produkt zu erfüllen hat, alle Produkte sollen einen digitalen Produktpass erhalten (welche genau und in welcher Reihenfolge muss aber noch festgelegt werden), es müssen umfangreiche Informations-, Offenlegungsund Aufbewahrungsfristen erfüllt werden, bestimmte rücklaufenden Produkte dürfen nicht mehr vernichtet werden, öffentliche Aufträge sollen nur noch „umweltorientiert“ vergeben werden und weil man offensichtlich ahnt, dass alle diese weiteren Vorschriften vor allem kleine und mittelständische Unternehmen übermäßig belasten, sollen diese staatlich gefördert werden.

Alle, die sich in der Praxis mit Konzeption, Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von Produkten in der Praxis beschäftigen, wissen, dass dieser Vorgaben sich so nicht umsetzen lassen werden. Vielmehr wird der Versuch, die tatsächlichen und maßgeblichen Faktoren bei der Produktentwicklung, nämlich Bedarf, Angebot, Nachfrage, Nutzen und Herstellkosten außer Kraft zu setzen, wesentliche Grundlagen unserer Wirtschaftsordnung beschädigen.

Hinzu kommt die aktuell völlige Unbestimmtheit der Verordnung. In der jetzt veröffentlichen Verordnung gibt es keinen, wirklich inhaltlich belastbaren Kern. Dieser soll in sogenannten delegierten Rechtsakten nach und nach erlassen werden. Für wen dann was, wann, wie wirksam und verpflichtend wird bleibt vollkommen ungewiss und so wird den Unternehmen eine Unsicherheit aufgebürdet, die letztlich zu weiterer Stagnation führen wird.

Das berechtigte Anliegen, nachhaltigen Aspekte in der Produktgestaltung stärker zu berücksichtigen, wird so deskreditiert, da ein solcher Masterplan für die Gestaltung von Produkten unrealistisch ist und nur symbolpolitisch wirkt. Und er wird – falls er denn tatsächlich mit Leben gefüllt werden sollte – die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftraumes weiter reduzieren.

Wirksame Bemühungen zur Nachhaltigkeit können nur in realistischen und wirtschaftlich sinnvollen Perspektiven Erfolg haben!

Was ist denn am CO2-Fußabdruck so schwierig? (Teil 2)

Das Thema CO2-Fußabdruck im Allgemeinen und in Bezug auf Organisationen war bereits Thema in einem vorangegangenen Beitrag. Sehr viel komplexer, aber mit Blick auf die Herstellaufwände und das Verbrauchsverhalten sehr viel bedeutsamer, ist aber der CO2-Fußabdruck von Produkten, der CFP (= Carbon Footprint). Hier wird berechnet, wie viel CO2-Äquivalent durch ein spezifisches Produkt in die Atmosphäre emittiert bzw. ihr entzogen wird. Dabei unterscheidet man zwischen dem absoluten dem Produkt zugeordneten Wert (CFP), der sich auf den gesamten Lifecycle des Produktes bezieht, und dem partiellen Wert (pCFP), der nur einen bestimmten Prozess- oder Lebensabschnitt des Produktes beschreibt. Da wir in der Regel über komplexe Wertschöpfungsketten reden, mit zahlreichen Vor- und Zwischenprodukten und ebenso mit einer Vielzahl von Prozessschritten und Beteiligten, kann man sich gut vorstellen, dass hier schnell eine ganze Reihe von Einflussgrößen betrachtet werden muss. Eine solche produktbezogene Betrachtung kann z.B. nach ISO 14067 vorgenommen werden und die Festlegung und Beschreibung der Systemgrenzen ist auch hier sehr wesentlich. Auch hier werden die Scopes benutzt, um die unterschiedlichen Wirkketten bei der Verursachung zu differenzieren. Scope 1 und Scope 2 beziehen sich auf direkt und indirekt verursachte Emissionen, die durch den Einsatz fossiler Brennstoffe bzw. durch den Bezug von Energie erzeugt wurden. Scope 3 hingegen umfasst nach dem weltweit anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHP) 15 Kategorien. Diese erstrecken sich von Emissionen von bezogenen Materialien und Einsatzstoffen über Emissionen die aus Transportprozessen entstehen bis hin zur Bewertung von Prozessabfällen und der Entsorgung der Produkte. Aus der Perspektive eines Unternehmens ist vor allem der partielle Carbon Footprint (pCFP) von Bedeutung, da seine Einflussmöglichkeiten auf die vor und nach ihm liegenden Wertschöpfungsprozesse gering sind. Mit Hilfe des pCFP können gute vergleichende Aussagen über Produkte und Verfahren getroffen werden. Der absolute Carbon Footprint (CFP) ist vor allem dann interessant, wenn bestimmte Produkt-Typen miteinander verglichen werden sollen, wie z.B. Tüten aus Papier vs. solcher aus Plastik. In jedem Fall gilt aber, dass eine Vergleichbarkeit nur gegeben ist, wenn Systemgrenzen, Eingangs- und Bezugsgrößen gleich gesetzt sind.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen und die Auseinandersetzung mit Ihren Herausforderungen.
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Was ist denn am CO2-Fußabdruck so schwierig? (Teil 1)

Das Stichwort Klimaneutralität ist in aller Munde und damit auch das Thema des CO2-Fußabdrucks. Dieser soll beschreiben, wie viele klimarelevante Treibhausgase durch eine wirtschaftliche Aktivität verursacht werden und dient quasi als allgemeiner Bewertungsmaßstab. Doch bei der genaueren Betrachtung zeigt sich: Die Tücke steckt im Detail.
Zunächst muss man berücksichtigen, dass es eine ganze Reihe von sogenannten Treibhausgasen gibt. Neben dem bekanntesten Kohlendioxid (CO2), das bei allen Verbrennungsprozessen zwangsläufig entsteht, sind Methan (CH4) und Distickstoffmonoxid (N2O oder auch Lachgas) die wichtigsten weiteren Vertreter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die klimabezogene Wirkung von Methan etwa 25x und die von N2O etwa 300x intensiver ist als die von CO2. Die Emissionen werden daher mit dem sogenannten CO2-Äquivalent beschrieben, welches die Auswirkungen der Emissionen so beschreibt, als wenn sie ausschließlich von CO2 verursacht wären. Nun ist es aber so, dass die direkte wirtschaftliche Aktivität eines Unternehmens gar nicht im Emittieren oder Entziehen von Treibhausgasen in oder aus der Atmosphäre besteht, sondern sich dieses vielmehr indirekt als Folge der Geschäftstätigkeit ergibt. Im Vordergrund steht natürlich der Verbrauch von Primär-Brennstoffen wie Kohle, Gas oder Öl, gefolgt von der bezogenen elektrischen Energie. Aber auch die Aufwände für Transport und Reisen, die verwendeten Materialien oder die Landnutzung können eine relevante Rolle spielen. Um hier ein wenig Ordnung in die verschiedenen Betrachtungsebenen zu bekommen, wurden im international anerkannten Green House Gas Protocol die sognannten Scopes entwickelt. Diese grenzen die verschiedenen Verursachungsebenen gegeneinander ab. Scope 1 umfasst alle direkt, von dem Unternehmen selbst verursachten Emissionen, wie z.B. durch eine eigene mit fossilen Brennstoffen befeuerte Heizung oder den Betrieb eines eigenen Fuhrparks. Scope 2 umfasst die zugekaufte Energie wie z.B. Elektrizität oder Fernwärme. In Scope 3 sollen alle indirekt verursachten Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zusammengefasst werden. Hier wird schnell klar: Die Themen Systemgrenzen und Allokation stellen große Herausforderungen dar.
Aber das sind nicht die einzigen Herausforderungen: Auch der betrachtete Rahmen variiert und führt zu unterschiedlichen Betrachtungsansätzen und Ergebnissen. Oftmals wird der CO2-Fußabdruck einer Organisation ermittelt. Diese sogenannte Treibhausgas-Bilanz kann z.B. mithilfe der ISO 14064-1 geschehen. Hier werden die CO2-Äquivalente ermittelt, die eine Organisation innerhalb eines Zeitraumes – in der Regel ein Jahr – verursacht. Blickt man auf die oben bereits eingeführten Scopes, so kann man sich vorstellen, dass sich die Werte für Scope 1 und 2 recht einfach ermitteln lassen. Die Einbeziehung von Scope 3 führt hingegen oftmals zu komplexeren Ermittlungsansätzen. Auf Basis dieser Werte können dann Organisationen hinsichtlich Ihrer „Klima-Effizienz“ recht praktikabel verglichen werden.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen und die Auseinandersetzung mit Ihren Herausforderungen.
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Was bedeutet eigentlich CSRD?

In der sogenannten Coporate Sustainabilty Reporting Direktive EU 2022/2464 (CSRD), die Anfang Januar 2023 wirksam geworden ist, legt fest, ab wann welche Unternehmen zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Da es sich um eine Richtlinie (Direktive) handelt, muss diese bis etwa Mitte 2024 in eine nationale Gesetzgebung umgesetzt sein. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst eine Reihe von Angaben, wie z.B. die Nachhaltigkeitsziele in der Unternehmensstrategie abgebildet werden, Erläuterungen zu den eingeleiteten Maßnahmen zum Klimaschutz oder auch „eine Beschreibung der wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen, die mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens … verknüpft sind“. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2025 müssen dann z.B. auch alle großen Unternehmen – im Sinne der von der EU getroffenen Größenfestlegung – eine solche Erklärung in ihre Berichterstattung aufnehmen. Nach Schätzungen renommierter Beratungsgesellschaften sind dann etwa 50.000 Unternehmen in Europa von der Berichtspflicht betroffen, die zusammen etwa 75% des Gesamtumsatzes europäischer Unternehmen ausmachen.

Was gilt es zu tun? Zunächst muss festgestellt werden, inwieweit das eigene Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist. Dann gilt es ein Konzept zu erarbeiten, auf welchem die Berichterstattung aufbaut. Dies hängt stark vom Unternehmen selbst ab. Werden Lieferketten genutzt, die betrachtet werden müssen? Nach welchem Ansatz müssen die vom Unternehmen ausgehenden Emissionen betrachtet werden. Was bedeutet die Anwendung der doppelten Wesentlichkeit konkret für das Unternehmen?
Aus der Beantwortung vieler solcher Fragen entsteht ein Grundgerüst, in das dann die Informationen zu einem Bericht einfließen. Auch hier gilt natürlich der Grundsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Unser Anliegen ist es Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung so aufzubauen, dass diese in allen Punkten den geforderten Berichtspflichten entspricht und trotzdem einfach und ohne großen Aufwand umgesetzt werden kann.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen und die Auseinandersetzung mit Ihren Herausforderungen.
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Was kommt 2024 auf uns zu?

Bei den Insidern der Brüsseler EU-Szene verbreitete sich Ende 2021 die Erwartung, dass 2022 das Jahr des „regulatorischen Tsunamis“ werde. Nun, die Mühlen der EU mahlen langsam: Zuerst erstellt die Kommission einen Entwurf. Der wird auf verschiedenen Ebenen beraten, bevor sich das EU-Parlament damit befasst, darüber abstimmt und dann der Ministerrat entscheidet, bis dann die Regularien letztendlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Viele dieser vor 2 Jahren auf den Weg gebrachten Vorhaben werden nun noch kurzfristig zum Abschluss gebracht und damit aktuell: Die Europawahl steht vor der Tür! Ob Data Act PPWR, ECO-Design-Richtline, die harmonisierte Kennzeichnung von Baustoffen oder das europäische Emissionsportal: In diesem Jahr werden alle diese Regelwerke voraussichtlich wirksam werden und so wird nun in 2024 Ausmaß und Umfang der in 2022 von der Kommission ausgelösten Welle nach und nach sichtbar.
Die Tatsache, dass viele dieser regulatorischen Vorgaben Verordnungen (Regulations) sind und keine Richtlinien (Directives), hat zwar den Vorteil, dass diese in allen Mitgliedsstaaten sofort und gleichlautend wirksam werden. Richtlinien werden oft erst mit erheblicher Verspätung und unterschiedlicher Ausführung in nationale Gesetzgebung umgesetzt, was zu einer inhomogenen Rechtslage und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.
Wer sich aber schon einmal eine solche europäische Verordnungen angesehen hat, der wird wissen, dass diese nicht nur sehr umfangreich sind, sondern sich zum Teil auch nur schwer auf die konkreten Anwendungsfälle herunter brechen lassen. Hinzu kommt, dass viele Paragraphen erst noch sukzessive mit konkreten Bestimmungen gefüllt werden müssen und es zahlreichen Ausnahmen gibt.

Was heißt das für die Unternehmen? Zunächst muss erst einmal geprüft werden, ob das Unternehmen von den Regularien erfasst und betroffen ist. Dies kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein, wie z.B. der Branche oder der Größe des Unternehmens. Dann sind die daraus resultierenden Anforderungen für das Unternehmen zu ermitteln, bevor man eine möglichst effiziente und ressourcenschonende Umsetzung entwickeln und angehen kann.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen und die Auseinandersetzung mit Ihren Herausforderungen.
Nachhaltig, für Ihren Erfolg!

Susphere ist jetzt online!

Nach eingehender Vorbereitung ist es nun so weit: Susphere ist endlich online.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich rasant. Energie-, Arbeits- und Finanzierungskosten steigen. Das internationale konjunkturelle Umfeld schwächelt und die Binnenwirtschaft schrumpft. Hinzu kommt eine dramatisch steigende Flut an Bürokratieaufgaben wie die nichtfinanzielle Berichterstattung, Lieferkettengesetz oder CSRD-Reporting.
Und nun auch noch ein Nachhaltigkeits-Netzwerk?
Ja, gerade deswegen!

Weil sich die Unternehmen und Unternehmer gerade jetzt auf ihre Wertschöpfung konzentrieren müssen und sich keine Ablenkungen von dieser Kernaufgabe leisten können. Auch das Thema Nachhaltigkeit rückt immer stärker in den Fokus. Dieses ist als solches für die mittelständische Industrie kein Neues, jedoch erfordert die Fokussierung auf den langfristigen Ressourcenverbrauch neue Perspektiven und Methoden. Gleichzeitig drohen durch die stark anwachsende Regulatorik bei Umsetzung und Dokumentation große unproduktive Aufwände.

Genau hier setzen wir an:
Auf der einen Seite gibt es viele gute und die Ressourceneffizienz steigernde Maßnahmen und Projekte, die aus den Perspektiven Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gewinnbringend sind, wie z.B. die Betrachtung der CO2-Bilanzen von Prozessen und Produkten oder die bessere Nutzbarkeit von Material und Produkten durch digitale Produktpässe. Diese müssen entwickelt, geplant und umgesetzt werden.
Auf der anderen Seite entsteht eine ganze Flut an neuen Regeln und Herausforderungen, die es zu erfüllen gilt, die jedoch dem Unternehmen wirtschaftlich nicht weiterhelfen. Diese müssen möglichst effizient in Bezug auf das Unternehmen bewertet, die notwendigen Daten hinterlegt und dokumentiert werden.

Wir können die Rahmenbedingungen nicht ändern. Aber wir können Sie bei der Abarbeitung der entstehenden Aufgaben unterstützen und so Ihre unternehmensinternen Ressourcen schonen. Damit Sie sich weiter auf das Wesentliche konzentrieren können.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen und die Auseinandersetzung mit Ihren Herausforderungen.
Nachhaltig, für Ihren Erfolg!